Datenschutz im ambulanten Pflegedienst – Ihre Verantwortung, unsere Expertise

Als Inhaber oder Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes stehen Sie täglich vor großen Herausforderungen: Hohe berufliche Belastung, begrenzte Ressourcen und wenig Zeit für die komplexen Anforderungen des Datenschutzes. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass sensible Patientendaten gesetzeskonform verarbeitet und geschützt werden.

Datenschutz als Herausforderung – Wir haben die Lösung!
Ambulante Pflegedienste verarbeiten täglich hochsensible Gesundheitsdaten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten. Fehlende Kenntnisse oder Zeitmangel dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Datenschutz vernachlässigt wird – denn Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Vertrauensverlust führen.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung & Rechte betroffener Personen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in ambulanten Pflegediensten muss auf einer rechtlichen Grundlage gemäß Art. 6 und Art. 9 DSGVO basieren. Besonders Gesundheitsdaten unterliegen einem erhöhten Schutz. Betroffene Personen – wie Patienten oder Angehörige – haben gemäß Art. 15–22 DSGVO verschiedene Rechte, darunter:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Patienten können jederzeit eine Übersicht über ihre gespeicherten Daten verlangen.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO): Daten müssen unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Betroffene können verlangen, dass ihre Daten in einem gängigen Format übermittelt werden
  •  Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.
  • Informations- und Transparenzpflicht (Art. 12–14 DSGVO) Patienten und Mitarbeiter müssen verständlich und umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Wolfgang Schneider
Datenschutzbeauftragter (TÜV zert.)

Ihr externer Datenschutzbeauftragter – Entlastung und Sicherheit

Wir übernehmen für Sie alle relevanten Datenschutzaufgaben und sorgen dafür, dass Ihr Pflegedienst datenschutzkonform arbeitet:

  • Individuelle Beratung & Betreuung: Analyse Ihres Datenschutzniveaus und maßgeschneiderte Lösungen.
  • Erstellung der Datenschutzdokumentation: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und technische-organisatorische Maßnahmen (TOM).
  • Mitarbeiterschulungen & Sensibilisierung: Einfach verständliche Schulungen für Ihre Beschäftigten.
  • Unser Datenschutzportal: Alles im Blick: Datenschutzdokumentation, bequemes Datenschutzmanagement: Digitale Verwaltung Ihrer Datenschutzprozesse – jederzeit auskunftsfähig gegenüber der Datenschutzaufsicht.

Ihr Vorteil: Entlastung, Sicherheit und Transparenz
Mit unserer Unterstützung sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Ihr Haftungsrisiko und können sich voll auf die Pflege Ihrer Patienten konzentrieren. Wir unterstützen und begleiten Sie im Datenschutz – zuverlässig und praxisnah

Sprechen Sie mich einfach an!

KONTAKT

04921 – 3611497
info@datenschutzberatung-schneider.de

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