2013 – Der Anruf
Kennen Sie das? Sie müssen sich in Ihrem Alltagsgeschäft mit Problemen auseinandersetzen, die Sie ausbremsen? Sie kommen überhaupt nicht weiter. Andere wichtige Aufgaben bleiben liegen und müssen warten. Natürlich, es gibt wichtige Themen, mit denen müssen sich Klein- bzw. Einzelunternehmen auseinandersetzen. Das muss der Chef machen. Auch die Sache mit dem Datenschutz. Aber, kann er das auch?
Heute, erzähle ich kurz meine eigene Geschichte. Wie es sich zugetragen hat mit dem Datenschutz in unserer Werbeagentur.
Ein ganz normaler Anruf, irgendwann im Jahr 2013: „Hallo Herr Schneider, hier spricht Frau XXX von der niedersächsischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz… ich mache es kurz. Dies ist eine routinemäßige Überprüfung und Sie habe ich zufällig ausgewählt… Ich bin gerade auf Ihrer Webseite und sehe, dass Sie auch Online-Marketing betreiben. Außerdem verarbeiten Sie darüber hinaus personenbezogenen Daten… Ihrer Kunden… Lieferanten… Personal… wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?… okay. Bitte senden Sie mir Ihre aktuellen Unterlagen!
🙁 Was für Unterlagen bitteschön?
Im Ergebnis musste ich eine Datenschutzerklärung sowie eine Verfahrensbeschreibung lt. BDSG vorlegen, die ich, nach langer Recherche und Selbststudium, selbst ausgearbeitet und von der Aufsichtsbehörde absegnen lassen habe. Es war eine gute Erfahrung.
So war ich sensibilisiert und gut aufgestellt.
Eine Pressemeldung im Jahr 2017 schreckte mich auf: Die DSGVO greift an dem 25. Mai 2018. Wie viele andere auch, hatte ich es auch auf dem Schirm: … DSGVO, im Jahr 2016 beschlossen, … Anwendung ab Mai 2018. Wie viele andere auch, habe ich es leider verdrängt.
Schnell fand ich heraus, dass unsere Werbeagentur im Grunde genommen keinen Datenschutzbeauftragten benötigt. Aber: Auch mit sechs Angestellten werden logischerweise Daten von Betroffenen verarbeitet und somit müssen auch wir uns den Vorgaben des Datenschutzes und der DSGVO unterwerfen. Die Anforderungen auch an Kleinunternehmen sind hoch. Wie soll das alles funktionieren? Also kniete ich mich wieder in die Thematik rein. Das wollte ich auch. Ich wollte bei allen personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, kein Risiko eingehen. Nein, keine Abmahnung, keine Zahlung. Die nächste Prüfung der Aufsichtsbehörde kommt bestimmt.
Die DSGVO-Umsetzung bzw. Entwicklung eines kompletten Datenschutzkonzeptes für unsere Agentur, erfolgte Anfang 2018 und endete 2019 mit der Vervollständigung der TOMs (Technisch organisatorische Maßnahmen). Die Zeit, die ich mir dafür genommen habe, war absoluter Luxus. Das erste Halbjahr 2018 war ich in unserer Agentur selten ansprechbar. Ich hatte nur noch die DSGVO im Kopf.
Auch die Anfragen unserer Kunden nach Anpassung bzw. Integration der DSGVO Konformität bei Webseiten mehrten sich. Sie fragten immer, warum wir denn nicht auch die Prüfung nebst Umsetzung komplett anbieten. Viele Kunden denken, die DSGVO ist eine Datenschutzerklärung auf der Webseite. So weit gefehlt. Es geht dabei um viel mehr.
Um all diesen Anforderungen und Anfragen gerecht zu werden, entschloss ich mich zu einer Weiterbildung im Bereich Datenschutz und bin nun auch als Datenschutzberater (TÜV zert.) tätig. Unsere Webseiten sind DSGVO sicher, wir liefern das Impressum und die Datenschutzerklärung mit. Außerdem berate und unterstütze ich meine Kunden bei der betriebsinternen Verpflichtung und Umsetzung zur DSGVO.
Sie sind selbständig bzw. Inhaber oder Geschäftsführer und befinden sich in einer änlichen Situation?
Dann rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich auf den unverbindlichen Austausch mit Ihnen.