Der Schutz personenbezogener Daten ist heutzutage in vielen Branchen eine der größten Herausforderungen. Besonders im Bereich der ambulanten Pflegedienste, wo es um sensible Informationen von Patienten geht, ist die Einhaltung des Datenschutzes von großer Bedeutung. Doch wie kann die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften sichergestellt werden? In diesem Blogartikel werden wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen.
Unter anderem sind folgende Punkte für Verantwortliche in der Pflege wichtig:
- Einhaltung des Datenschutzes ist eine Herausforderung für ambulante Pflegedienste
- DSGVO, VVT und Art. 9 DSGVO sind relevante datenschutzrechtliche Vorschriften
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, erfordern besondere Sorgfalt
- Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) ist notwendig (z.B. Verschlüsselung von Daten)
- Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Datenschutz ist wichtig (z.B. Schulungen, Verhaltensregeln)
- Ein externer Datenschutzbeauftragter kann eine wertvolle Unterstützung bieten
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfordert Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Einwilligung der betroffenen Person oder gesetzliche Grundlage)
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften für ambulante Pflegedienste relevant sind. Neben der DSGVO gehören hierzu auch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Sozialgesetzbuches (SGB). Insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, wie Gesundheitsdaten, müssen ambulante Pflegedienste besondere Sorgfalt walten lassen.
Eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung des Datenschutzes ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM). Diese sind in Art. 32 DSGVO genannt und beinhalten beispielsweise die Verschlüsselung von Daten oder die Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Zugriff auf Daten. TOM sind individuell auf den jeweiligen Pflegedienst abzustimmen und sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Datenschutz. Hierzu gehört nicht nur die regelmäßige Schulung zum Datenschutz, sondern auch die Festlegung von internen Verhaltensregeln und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die Datenschutzgrundverordnung sieht dies bei bestimmten Fällen sogar verpflichtend vor. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Besondere Vorsicht ist bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten geboten. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Grundlage. Auch hier ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die rechtlichen Vorgaben informiert sind und entsprechende Prozesse implementiert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung des Datenschutzes für ambulante Pflegedienste eine Herausforderung darstellt. Es bedarf einer sorgfältigen Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Datenschutz. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten muss besonders sorgfältig erfolgen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten.
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